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Im Devisenhandelssystem ist die weitverbreitete Ansicht, dass Deviseninvestitionen der optimale Weg für Privatanleger seien, um wirtschaftlichen Aufstieg zu erreichen. Zu den Hauptargumenten zählen niedrige Einstiegshürden, der Verzicht auf zwischenmenschliche Zusammenarbeit und extrem hohe Renditechancen, sofern Handelshemmnisse erfolgreich überwunden werden.
Als erfahrener Deviseninvestor habe ich jedoch eine klare und feste Meinung zu solchen Behauptungen: Wer Devisenhändlern solche Ansichten vermittelt, ist von Gier getrieben und missachtet moralische Grundsätze. Um das Wesen des Devisenhandels, insbesondere von Deviseninvestitionen, gründlich zu erörtern, muss man zunächst klarstellen, dass Deviseninvestitionen im Grunde eine Risikofalle sind, die auf die Schwächen der menschlichen Natur zugeschnitten ist. Die Kernlogik dieser Falle besteht darin, Händler durch trügerische Versprechungen wie „Reichtum ist zum Greifen nah“ und „Sie sind der Auserwählte“ dazu zu verleiten, ihr Risikobewusstsein zu senken und ihr eigenes Kapital zu investieren. Ihr letztendliches Ziel ist eindeutig: das angesammelte Vermögen des Händlers zu plündern. Wenn Händler solchen falschen Behauptungen naiv Glauben schenken und investieren, ist ihr Vermögen oft bereits vollständig verloren, wenn sie die Wahrheit erkennen.
Einige Kernpunkte müssen klar definiert werden: Die Möglichkeit, im Devisenmarkt Gewinn zu erzielen, ist unbestreitbar; für die große Mehrheit der Devisenhändler ist der Glaube, dort stabile Gewinne erzielen zu können, jedoch eine Illusion. Tatsächlich sind Händler, die im Devisenmarkt Gewinne erzielen können, extrem selten – einer unter einer Million. Das ist keine Übertreibung. Daher ist das Gewinnpotenzial des Marktes zwar eine objektive Tatsache, doch die Vorstellung, dass „Einzelpersonen in diesem Markt Gewinne erzielen können“, ist für die große Mehrheit der Forex-Händler letztlich unrealistischer Wunschtraum.
Für die meisten Forex-Händler gibt es keinen Grund, sich Illusionen zu machen; der Verlust des gesamten Kontoguthabens ist ihr unausweichliches Schicksal. Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass die Marktregeln von Anfang an die benachteiligte Position der Händler vorbestimmt haben. Ihre zugrundeliegende Logik verschiebt das Machtverhältnis zugunsten des Kapitals. Viele Händler unterliegen einem Irrtum: Sie betrachten andere Händler als die Hauptkontrahenten im Markt. Diese Wahrnehmung ist grundlegend falsch – die wahren Hauptkontrahenten befinden sich nicht innerhalb des Marktprozesses selbst, sondern außerhalb der Formulierung und Kontrolle der Marktregeln. Die verschiedenen Regeln des Forex-Handels, so fair und unparteiisch sie auch erscheinen mögen, sind in Wirklichkeit präzise darauf ausgelegt, menschliche Schwächen auszunutzen. Eine gründliche Analyse dieser Regeln offenbart ihre zugrundeliegende Logik.
Die großen Institutionen und Forex-Broker im Devisenmarkt sind die eigentlichen Hauptkontrahenten für Privatanleger. Diese beiden Gruppen profitieren von den vorgegebenen Marktregeln. Jeder abgeschlossene Handel generiert für sie Provisionen, die sich mit jeder Transaktion anhäufen. Letztendlich stammen ihre Gewinne aus den Kontogeldern aller Privatanleger. Noch wichtiger ist, dass die Marktregeln primär von den großen Institutionen und Forex-Brokern festgelegt werden, die auch die Kundenressourcen des Marktes entwickeln und ausbauen. Die Transaktionsgebühren werden zwischen diesen beiden Gruppen aufgeteilt. Das Verhältnis zwischen Privatanlegern und diesen großen Institutionen/Forex-Brokern ist naturgemäß antagonistisch; das ist unbestreitbar, und sie stellen die Hauptkonkurrenten für Privatanleger im Markt dar.
Das Kernproblem liegt darin, dass die Handelsregeln primär von der Börse festgelegt werden und die ursprüngliche Gestaltung jeder Regel darauf abzielt, die Gewinne der großen Institutionen und Forex-Broker zu maximieren. Dies steht außer Frage, und die zugrunde liegende Logik ist identisch mit der eines Casinos. Nehmen wir das T+0-Handelssystem als Beispiel: Es gewährt Händlern zwar scheinbar die Freiheit, sofort zu kaufen und zu verkaufen, bietet aber tatsächlich einen idealen Nährboden für übermäßiges Trading. Aus menschlicher Sicht sind Menschen kurzsichtig und haben ein starkes Bedürfnis nach sofortigem Feedback: In einer Gewinnphase entsteht leicht Gier, was zu einer erhöhten Handelsfrequenz führt; in einer Verlustphase überwiegt impulsives Denken, was die Handelsfrequenz ebenfalls verstärkt. Da das T+0-System keine Beschränkungen der Handelsfrequenz kennt, führt es zwangsläufig zu einer kontinuierlichen Anhäufung von Transaktionsgebühren, wodurch das Kapital von Privatanlegern schnell auf die Konten großer Institutionen und Forex-Broker fließt. Viele Händler sehen das Forex-Margin-System fälschlicherweise als Instrument zur Renditemaximierung. In Wirklichkeit verstärkt dieses System jedoch menschliche Schwächen und die Volatilität des Kontos – indem es Gier und Angst ausnutzt, um emotionale Entscheidungen zu provozieren, führt es Händler allmählich in die Gewohnheit des Handels mit hohem Hebel, beschleunigt so den Verlust des Kontoguthabens und führt zu einem schnellen Vermögenstransfer. Der Zwei-Wege-Handel verstärkt diese Risiken zusätzlich. Obwohl er oberflächlich betrachtet diversifizierte Gewinnmöglichkeiten bietet, nutzt er die physiologischen Grenzen der menschlichen Entscheidungsfähigkeit aus. In Kombination mit dem Synergieeffekt von T+0 und Hebelwirkung führt dies letztendlich dazu, dass Händler in einen Zustand von Hochfrequenzhandel, hochhebeligen Operationen und emotionaler Instabilität geraten. Darüber hinaus erzeugen verschiedene im Markt kursierende Theorien der technischen Analyse im Wesentlichen die Illusion „bestimmter Marktmuster“, während das tägliche Abrechnungssystem das zentrale Instrument für den Risikotransfer darstellt. Die genannten Systeme und Theorien verfolgen ein gemeinsames Ziel: die Heranbildung einer großen Anzahl von Händlern, die an hochhebeligen, hochfrequenten und emotional gesteuerten Handel gewöhnt sind. Diese Händler generieren in ihrem selbstzerstörerischen Prozess kontinuierlich Gewinne für die großen Institutionen und Forex-Broker. Für private Forex-Händler ist es entscheidend, die Grenzen der menschlichen Natur nicht zu überschreiten und erst recht nicht zu versuchen, den von Elitegruppen aufgestellten Risikofallen zu entkommen. Jede einzelne dieser Fallen kann einen Händler in eine langwierige, ausweglose Lage bringen und im schlimmsten Fall sogar zu Familienkatastrophen und Todesfällen führen. Es sei betont, dass dies kein Versuch ist, potenzielle Händler abzuschrecken, sondern eine objektive Darstellung der tatsächlichen Funktionsweise des Forex-Marktes.
Neben großen Institutionen und Forex-Brokern zählen zu den Kontrahenten privater Händler diverse andere Marktteilnehmer, darunter professionelle Institutionen, quantitative Handelsunternehmen und spekulatives Kapital sowie Privatanleger. Selbst innerhalb der Gruppe der Händler bestimmt die Marktposition der verschiedenen Akteure die erheblichen Unterschiede in ihrer Rentabilität. Nehmen wir die Transaktionsgebühren als Beispiel: Es besteht ein fundamentaler Unterschied zwischen den Gebühren professioneller Institutionen und denen privater Händler. Private Händler zahlen zudem deutlich niedrigere Gebühren als große Marktteilnehmer; diese Unterschiede sind objektiv real und schwer aufzuholen. Noch schlimmer ist, dass Privatanleger mit begrenztem Informationszugang von Intermediären zusätzlich zum Referenzkurs der Börse um ein Vielfaches höhere Gebühren zahlen müssen. Neben diesen Gebührenunterschieden verfügen professionelle Institutionen, quantitative Handelsunternehmen und spekulatives Kapital über Vorteile in allen Aspekten des Handelsprozesses, die für Privatanleger kaum zu erreichen sind. Beispielsweise greift bei der Risikokontrolle eine spezialisierte Abteilung ein, um die Liquidation von Positionen zu erzwingen, wenn Händler dieser professionellen Institutionen die Kontrolle verlieren. Privatanleger hingegen neigen in solchen Situationen oft zu riskanten Revanche-Transaktionen und verschlimmern so ihre Verluste. Daher ist es für Privatanleger extrem schwierig, im Devisenmarkt profitabel zu handeln. Die Unbarmherzigkeit des Marktes übertrifft bei Weitem das Sprichwort „Der Erfolg eines Generals ruht auf den Knochen von zehntausend“ und spiegelt die Realität treffender wider: „Der Erfolg eines Generals ruht auf den Knochen von hunderttausend“. Im Kern ist es ein risikoreicher Markt, der Vermögen verschlingt – eine allgemein anerkannte Tatsache.
Letztendlich besteht die Hauptrolle von Privatanlegern in diesem Markt darin, Liquidität bereitzustellen und Risiken zu tragen. Dieser Markt ist naturgemäß nicht für Privatanleger geeignet. Diejenigen, die in diesem Markt wirklich erfolgreich sind, haben die Grenzen des normalen Handels längst überschritten und sogar die menschlichen Fähigkeiten überwunden – sie haben sich von menschlichen Beschränkungen befreit und sind keine gewöhnlichen Devisenhändler mehr, die von Risikofallen gezähmt werden.
MAM/PAMM reduziert „Managed Trading“ auf einen einzigen Webbutton, überlässt aber die dreifachen Risiken der Treuhandverantwortung, der grenzüberschreitenden Marktdurchdringung und der Marktauswirkungen den Regulierungsbehörden und Endanlegern.
Im Devisenhandel liegt der Grund für die Ablehnung von MAM und PAMM durch die Aufsichtsbehörden in den USA, Japan, Frankreich und anderen Ländern nicht in mangelnder technischer Effizienz, sondern vielmehr in ihrer Struktur des „aggregierten Handels“. Diese konzentriert die sensibelsten Risiken der traditionellen Vermögensverwaltung – die Verwässerung von Qualifikationen, die Streuung der Verantwortung und die Schwierigkeit, Geldflüsse nachzuverfolgen – auf einen einzigen Weblink. Sobald ein Anleger beitritt, gibt er die Kontrolle über sein gesamtes Konto an einen Fremden ab, während der regulatorische Rahmen Schwierigkeiten hat, die gesamte Handlungskette gleichzeitig innerhalb desselben Rechtsraums und Berichtswesens zu erfassen. Dadurch werden die drei Grundprinzipien – Anlegerschutz, Wahrung der Marktintegrität und Vermeidung systemischer Risiken – gleichzeitig untergraben.
Der Anlegerschutzmechanismus ist als erstes betroffen. Die aggregierte Verwaltung fasst mehrere kleine Konten zu einem logischen „einzigen Fonds“ zusammen, wobei Gewinne und Verluste prozentual verteilt werden. Obwohl dies auf den ersten Blick fair erscheint, delegiert es die Verantwortung für die Risikokontrolle faktisch vollständig an die persönliche Integrität des Fondsmanagers. In der Realität besitzen viele Manager keine Lizenzen als Anlageberater oder Vermögensverwalter. Aggressive Manager streben monatliche Renditen von 30 % an, indem sie einen Hebel von bis zu 500x nutzen; konservative Manager schließen heimlich Rabattvereinbarungen mit Brokern ab und sichern sich durch Hochfrequenzhandel einen Anteil am Spread. Da Transaktionsdetails nur im Server-Backend verarbeitet werden, können Privatanleger ungewöhnliche Kursverluste nicht erkennen und nicht zwischen plötzlichen Marktveränderungen und riskanten Spekulationen, die zu Margin Calls führen, unterscheiden. Nach Streitigkeiten weisen Broker ihre Verantwortung in der Regel von sich, indem sie behaupten, sie hätten „lediglich den Zugang ermöglicht“, und Manager sind oft in Offshore-Jurisdiktionen registriert, was die Ermittlung des Klägers erschwert. Letztendlich trägt fast der Endanleger die Verluste. Artikel 63 des japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetzes verbietet nicht lizenzierten Institutionen ausdrücklich die kollektive Vermögensverwaltung. Die Gesetzesbegründung besagt, dass „das prozentuale Allokationsmodell die treuhänderische Verantwortung verschleiert und ein moralisches Risiko birgt“.
Die Schwierigkeit der regulatorischen Anpassung wird dadurch verstärkt. Traditionelle Wertpapierdepots lassen sich über ein zentrales Register bis zum wirtschaftlich Berechtigten zurückverfolgen, während MAM/PAMM es Managern ermöglichen, Positionen auf mehrere Liquiditätsanbieter aufzuteilen und Aufträge anschließend über die Prime-of-Prime-Struktur der LPs an Börsen in Drittländern zu übertragen. Sobald Gelder in diese verschachtelte Struktur gelangen, können die Aufsichtsbehörden des Heimatlandes weder die vollständigen Bestände einsehen noch die Leverage-Ratios überwachen, und Berichte zur Bekämpfung der Geldwäsche erfassen nur fragmentierte Informationen. Noch problematischer ist das grenzüberschreitende Marketing: Manager richten Websites in Land A ein, eröffnen Depotkonten in Land B, mieten Server in Land C, und die Anleger sind weltweit verstreut. Wenn ein Unternehmen untertaucht, ist die Zusammenarbeit der Justiz mehrerer Länder erforderlich, um Vermögenswerte einzufrieren, was die Kosten der Strafverfolgung exponentiell erhöht. Die französische Finanzmarktaufsicht (AMF) hat daher ein vollständiges Verbot von PAMMs erlassen und erklärt, dass „dezentrale Verwahrung die Unmittelbarkeit der Aufsicht schwächt und dem Risikokontrollprinzip der EU-Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen widerspricht“.
Die roten Linien des Qualifikationsmanagements werden leicht überschritten. Die US-amerikanische CFTC verpflichtet alle Einzelpersonen und Institutionen, die Kundenautorisierungen entgegennehmen und Performancegebühren erhalten, sich als CTA (Commodity Trading Advisor) zu registrieren und der NFA beizutreten sowie jährlich geprüfte Offenlegungsdokumente einzureichen. Die britische FCA stuft die kollektive Vermögensverwaltung als „regulierte Tätigkeit“ ein, die eine Lizenz als Investmentmanager (IFPRU Investment Firm) erfordert. Autorisierungsschreiben für MAMs/PAMMs werden jedoch häufig mithilfe standardisierter Vorlagen von Brokern erstellt. Manager können die CTA-Anforderungen umgehen, indem sie einfach „Ich bin kein US-Bürger“ auswählen und so die Definition eines Anlageberaters unter dem Deckmantel des „technischen Signalaustauschs“ umgehen. Wenn die Aufsichtsbehörden diesen Graubereich des „Autorisierungs-Copy-Tradings“ stillschweigend billigen, kommt dies der Eröffnung eines Schatten-Asset-Management-Sektors außerhalb des Lizenzsystems gleich – eines Sektors ohne Zugangsvoraussetzungen, Eigenkapitalquoten oder kontinuierliche Berichtspflichten. Dies schwächt den Wettbewerbsanreiz lizenzierter Institute und schädigt das gesamte Compliance-Ökosystem der Branche. Seit 2019 fallen Sammelkonten in den USA unter die Regulierungsbestimmungen für Commodity Pool Operators (CPOs). Ausnahmeregelungen für den Handelskanal werden nicht mehr akzeptiert, wodurch der Handlungsspielraum für PAMMs (Property Account Managers) faktisch eingeschränkt wird.
Strukturelle Schwächen des Handelsmechanismus selbst können die Marktvolatilität zusätzlich verstärken. PAMMs nutzen ein Modell mit zentralisiertem Handel über ein einziges Konto und Umverteilung am Ende der Periode. Zieht ein Großinvestor vorzeitig Gelder ab, müssen seine entsprechenden virtuellen Anteile zum aktuellen Marktpreis zwangsweise liquidiert werden. Der Manager ist gezwungen, Positionen im Gegenzug zu liquidieren, um die Auszahlung zu decken. Dies löst sofort Stop-Loss-Orders für die verbleibenden Investoren aus und führt zu einer zweiten Liquidationsrunde. Während MAMs (Multi-Account Managers) Transaktionen unabhängig voneinander ausführen, wird derselbe Auftrag auf Dutzende von Konten verteilt und gleichzeitig ausgeführt. Dadurch entsteht kurzfristig eine Nachfragekonzentration bei illiquiden Währungspaaren, was potenziell einen Kursanstieg von 10 bis 30 Punkten zur Folge haben kann. In Kombination mit hochfrequenten Expert Advisors (EAs) kann ein einzelnes Signal innerhalb von 500 Millisekunden 200 Verkaufsaufträge generieren. Dies reicht aus, um bei einigen Brokern Liquiditätsschutzmechanismen auszulösen und den Interbankenmarkt zu beeinflussen. Regulierungsbehörden befürchten, dass diese „clusterartige Panik“ die normale Preisfindung stören und sogar Liquiditätslücken bei kleineren Kryptowährungen verursachen wird. Dies steht im direkten Widerspruch zu den von Ländern wie den USA, Japan und Frankreich verfolgten Zielen eines geordneten, transparenten und volatilen Marktes. Daher bevorzugen sie ein vollständiges Verbot, anstatt die Systemstabilität für lokale Effizienz zu opfern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass MAM/PAMM die Vermögensverwaltung auf einen einzigen Button auf einer Webseite reduziert, Regulierungsbehörden und Endanleger jedoch dem dreifachen Risiko treuhänderischer Verantwortung, grenzüberschreitender Marktdurchdringung und Marktauswirkungen aussetzt. Für Länder wie die USA, Japan und Frankreich, die strenge Lizenzierungs- und Verhaltensvorschriften anwenden, bedeutet die Zulassung dieses Mechanismus gleichzeitig zusätzliche Kosten in Bezug auf Qualifikationen, Offenlegung, Durchsetzung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, während der Nutzen sich auf eine Senkung der Markteintrittsbarriere für einige Privatkunden beschränkt. Nach Abwägung der Optionen haben die Aufsichtsbehörden beschlossen, diesem Mechanismus den Konformitätsstatus direkt zu verweigern, um die Integrität und Autorität des bestehenden Vermögensverwaltungsrahmens zu wahren und die weitere Ausbreitung des Graubereichs von „nicht lizenzierter Vermögensverwaltung – aggregierten Fonds – grenzüberschreitender Arbitrage“ grundlegend zu verhindern.
Wichtige Compliance-Punkte für Nicht-Schweizer Bürger, die Schweizer Bürgern über das MAM/PAMM-Modell.
Devisen-Investitionsmanagement-Dienstleistungen anbieten Im Kontext von bidirektionalen Deviseninvestitionen können Nicht-Schweizer Bürger Schweizer Bürgern Investmentmanagement-Dienstleistungen über das MAM- (Multi-Account Manager) oder PAMM-Modell (Percentage Allocation Management Module) anbieten. Grundvoraussetzung ist jedoch die strikte Einhaltung der einschlägigen Schweizer Finanzvorschriften. Die Einhaltung der Vorschriften ist die zentrale Prämisse und Voraussetzung für die Erbringung solcher Dienstleistungen. Sie kann detailliert aus der Perspektive des regulatorischen Rahmens, der Lizenzierungsanforderungen, der Wege zur Einhaltung der Vorschriften und der grenzüberschreitenden regulatorischen Verbindungen analysiert werden.
Die Schweiz wendet strenge Regulierungsstandards für den Finanzdienstleistungssektor an, insbesondere für Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Fondsmanagement. Sie hat einen systematischen Regulierungsrahmen geschaffen, dessen Zuständigkeiten primär durch spezifische Institutionen und Verordnungen definiert sind. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist als zentrale Aufsichtsbehörde für die Zulassung und Genehmigung von Finanzintermediären sowie deren tägliche Aufsicht zuständig und spielt somit eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Compliance im Finanzdienstleistungssektor. Darüber hinaus präzisieren das Finanzdienstleistungsgesetz (FINIG/FinSA) und das Finanzinstitutsgesetz (FinIA), die 2020 in Kraft traten, die regulatorischen Anforderungen weiter. Sie verpflichten jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investitionen anbietet, zum Erwerb der entsprechenden Zulassung. Diese Bestimmung legt eine grundlegende Markteintrittsschwelle für Vermögensverwaltungsdienstleistungen fest, einschließlich des MAM/PAMM-Modells.
Ob für die Erbringung solcher Dienstleistungen eine Schweizer Lizenz erforderlich ist, hängt maßgeblich von der Nationalität des Dienstleisters ab. Entscheidend ist vielmehr eine umfassende Betrachtung verschiedener Aspekte, darunter die Dienstleistungsempfänger, die Art der Dienstleistungen, die Anwendungsszenarien und die beteiligten Partner. Das Hauptkriterium ist, ob sich die Dienstleistung direkt an den Schweizer Markt oder an Schweizer Kunden, einschließlich Schweizer Einwohner und Staatsbürger, richtet. Zweitens muss die Art der Dienstleistung klar definiert sein. Umfassen die angebotenen MAM/PAMM-Dienstleistungen Kerndienstleistungen im Investmentbereich wie „Portfoliomanagement“ oder „Anlageberatung“, ist in der Regel eine entsprechende aufsichtsrechtliche Lizenz erforderlich. Darüber hinaus beeinflussen der Geschäftssitz des Dienstleisters in der Schweiz, die Häufigkeit der Bewerbung von Dienstleistungen bei Schweizer Kunden und die Geschäftstätigkeit über autorisierte Schweizer Intermediäre (wie lizenzierte Schweizer Banken oder Vermögensverwaltungsgesellschaften) die Lizenzierungsanforderungen. Es ist entscheidend zu betonen, dass auch Nicht-Schweizer, die außerhalb der Schweiz geschäftlich tätig sind (beispielsweise in Zypern, Großbritannien oder Singapur), bei der Erbringung von MAM/PAMM-Dienstleistungen für Schweizer Kunden „aktive Kundenakquise“ betreiben oder eine regelmäßige, kontinuierliche Geschäftsbeziehung aufbauen, mit hoher Wahrscheinlichkeit die regulatorischen Anforderungen der FINMA erfüllen müssen.
Für Nicht-Schweizer gibt es drei Hauptwege zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen bei der Erbringung solcher grenzüberschreitender Dienstleistungen. Die jeweiligen Szenarien, Umsetzungsschwierigkeiten und Kosten variieren je nach Weg. Die passende Lösung kann anhand der konkreten Geschäftsanforderungen gewählt werden. Der erste Weg ist die direkte Beantragung einer FINMA-Zulassung. Als ausländische Person oder Institution kann man die Zulassung als Vermögensverwalter beantragen. Dieser Weg ist jedoch mit hohen Hürden verbunden, darunter ein komplexes Antragsverfahren, lange Genehmigungszyklen und strenge Anforderungen an die Eigenkapitalquote, die berufliche Qualifikation und ein robustes internes Kontrollsystem zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML). Dies führt zu hohen Gesamtkosten für die Einhaltung der Compliance-Anforderungen. Der zweite Weg besteht in der Zusammenarbeit mit in der Schweiz zugelassenen Institutionen. Dies beinhaltet die Etablierung einer Partnerschaft mit einer von der FINMA bereits autorisierten Schweizer Institution (z. B. einer Geschäftsbank oder einer professionellen Vermögensverwaltungsgesellschaft). Die in der Schweiz zugelassene Institution fungiert als Rechtsdienstleister, während der Nicht-Schweizer als Technologieanbieter oder Anlagestrategieberater mitwirkt und eine standardisierte Compliance-Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert. Dieser Weg ist einfacher umzusetzen, da Dienstleister keine direkte Schweizer Lizenz beantragen müssen. Daher ist er ein gängiges Compliance-Modell, das von externen Fondsmanagern bei der Erbringung von Dienstleistungen für Schweizer Kunden über das MAM/PAMM-System genutzt wird. Der dritte Weg beschränkt die Leistungsempfänger und -szenarien stark. Das bedeutet, dass keine Dienstleistungen aktiv von Schweizer Kunden akquiriert werden, sondern nur dann erbracht werden, wenn einzelne Schweizer Kunden dies anfordern. Alle Dienstleistungen werden im Ausland erbracht. Eine solche Situation kann unter Umständen die Ausnahmeregelung für „umgekehrte Kundenansprache“ erfüllen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelungen für „umgekehrte Kundenansprache“ in der Schweiz kontinuierlich eingeschränkt wird und die entsprechenden Kriterien immer strenger werden. Dieser Weg erfordert die vorherige Beauftragung einer spezialisierten Schweizer Finanzcompliance-Agentur für eine umfassende Prüfung, um Verstöße gegen regulatorische Bestimmungen aufgrund von Fehlinterpretationen der Ausnahmeregelungen zu vermeiden.
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist zudem auf die Übereinstimmung der aufsichtsrechtlichen Lizenzen des eigenen Landes oder der eigenen Region mit den schweizerischen regulatorischen Anforderungen zu achten. Wenn der Sitz eines Dienstleisters der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) unterliegt oder er über eine Lizenz anderer internationaler Aufsichtsbehörden (wie der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA oder der zypriotischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde CySEC) verfügt, erlangen diese Lizenzen nicht automatisch schweizerische Anerkennung und können nicht direkt zur Erbringung von MAM/PAMM-Dienstleistungen in der Schweiz oder für Schweizer Kunden genutzt werden. Diese Einschränkung beruht auf dem Fehlen eines vollständigen Mechanismus zur gegenseitigen Anerkennung von Finanzvorschriften zwischen der Schweiz und der EU. Grenzüberschreitende Dienstleister müssen die schweizerischen regulatorischen Anforderungen individuell erfüllen und können sich nicht auf Konformitätsqualifikationen aus anderen Jurisdiktionen berufen, um schweizerische Vorschriften zu umgehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es Nicht-Schweizern rechtlich möglich ist, Schweizer Bürgern Devisen-Investmentmanagement-Dienstleistungen mithilfe des MAM/PAMM-Modells anzubieten. Die Staatsangehörigkeit ist kein Ausschlusskriterium für die Erbringung solcher Dienstleistungen. Entscheidend ist jedoch, dass die Erbringung dieser Dienstleistungen die vollständige Einhaltung der Vorschriften erfordert. Dies kann entweder durch die direkte Beantragung und Erlangung der entsprechenden Genehmigung bei der FINMA zum Erwerb einer schweizerischen Vermögensverwaltungslizenz oder durch die Zusammenarbeit mit einem lizenzierten Schweizer Institut und die Nutzung eines entsprechenden Systems erreicht werden. Für die Durchführung von Geschäften ist eine konforme Schweizer Gesellschaft erforderlich. Der Kern grenzüberschreitender Dienstleistungen liegt letztlich nicht in der Nationalität des Dienstleisters, sondern darin, ob er die strengen finanzaufsichtsrechtlichen Anforderungen der Schweiz vollständig erfüllen kann. Die Einhaltung der spezifischen Anforderungen relevanter regulatorischer Bestimmungen wie FINMA, FinSA und FinIA ist eine entscheidende Voraussetzung für den rechtmäßigen und regelkonformen Geschäftsbetrieb.
Klarer Autorisierungsweg, konforme Unternehmensstruktur, vollständige persönliche Qualifikationen, nachvollziehbare Risikokontrolldetails und einwandfreie kontinuierliche Audits.
Im Zwei-Wege-Handel mit Devisenmargen sind MAM und PAMM im Wesentlichen Instrumente der kollektiven Verwaltung zur „Verwaltung im Auftrag anderer“. Wenn ausländische Personen diese beiden Instrumente nutzen möchten, um Gelder von Schweizer Kunden zu erhalten, müssen sie sich zunächst von der tief verwurzelten Vorstellung lösen, dass Nationalität ein Hindernis darstellt. Die FINMA konzentriert sich nicht auf den Pass, sondern auf die wirtschaftliche Substanz, die Kontrollkette und die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften. Nicht-schweizerische Vermögensverwalter können durch die Aufspaltung regulatorischer Vorgaben und deren Integration in den gesamten Geschäftsprozess eine Betriebserlaubnis erhalten. Dies erfordert jedoch die vollständige Übertragung der Schweizer Vermögensverwaltungsstandards in das eigene Betriebssystem; andernfalls ist das gesamte System wirkungslos.
Der erste Schritt besteht in der Sicherstellung der Genehmigung. Jede Tätigkeit, die darauf abzielt, Gelder von Schweizer Kunden gewinnbringend einzusammeln und Anlageentscheidungen zu treffen, fällt unter die Kategorie „Vermögensverwaltung“ und löst die Lizenzpflicht gemäß Artikel 3 Absatz b des Finanzinstitutsgesetzes aus. Bereits die „proaktive Kontaktaufnahme“ eines ausländischen Unternehmens mit Schweizer Kunden über Websites, E-Mails oder Telefon gilt als grenzüberschreitende Dienstleistung. Auch ohne Anmietung eines physischen Büros vor Ort muss bei der FINMA eine „Lizenz für grenzüberschreitende Portfolioverwaltung“ beantragt werden. Neben einem Geschäftsplan, einem Risikomanagementhandbuch und einem Kapitalnachweis müssen die Genehmigungsunterlagen auch eine „Beschreibung der Schweizer Kontaktpunkte“ enthalten. Diese muss die Kundenquelle, Marketingmaterialien, den Serverstandort und den Orderausführungspfad detailliert beschreiben, um nachzuweisen, dass das Unternehmen trotz seines Sitzes im Ausland über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Die Risiken werden weiterhin von den Schweizer Aufsichtsbehörden überwacht. Übersteigt der Umfang der Geschäftsführung 5 Millionen CHF oder ist eine langfristige Stationierung von Mitarbeitern in der Schweiz geplant, muss auf ein Repräsentations- oder Zweigniederlassungsmodell umgestellt und vor Vertragsgesprächen mit Kunden eine institutionelle Lizenz eingeholt werden. Andernfalls gilt die Niederlassung als nicht lizenzierte Betriebsstätte und muss mit der obligatorischen Abmeldung und Bußgeldern rechnen.
Im zweiten Schritt muss die Unternehmensstruktur an die Schweizer Standards angepasst werden. Die meisten neu gegründeten Unternehmen wählen die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG). Das Stammkapital ist lediglich die Grundvoraussetzung: Für eine GmbH müssen mindestens 20.000 CHF eingezahlt sein, für eine AG mindestens 100.000 CHF, davon mindestens 50.000 CHF eingezahlt. Entscheidender ist die geografische Zusammensetzung des Verwaltungsrats: Bei weniger als drei Mitgliedern muss mindestens eines Schweizer oder EU-Bürger sein und in der Schweiz wohnen; bei mehr als drei Mitgliedern muss mindestens eines der Mitglieder Schweizer Staatsbürger sein. Die Geschäftsführung muss die Mehrheit bilden. Der „lokale Geschäftsführer“ ist keine bloße Repräsentationsperson; die FINMA prüft im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung, ob er tatsächlich an den Sitzungen des Geldwäschebekämpfungsausschusses, des Anlageausschusses und der Kundenzugangssitzungen teilnimmt, und behält sich ein Vetorecht vor. Unternehmen müssen zudem einen Compliance Officer (CO) und einen Geldwäschebeauftragten (AMLO) beschäftigen, die bei der FINMA registriert sind. Diese beiden Positionen dürfen nicht gleichzeitig besetzt werden. Beide müssen einen Nachweis über ein einwandfreies Führungszeugnis der letzten zehn Jahre, eine Berufshaftpflichtversicherung und mindestens 40 Stunden Weiterbildung pro Jahr vorlegen. Fehlende Qualifikationen werden im Jahresabschlussbericht rot markiert und ziehen nachfolgende Vor-Ort-Prüfungen nach sich.
Der dritte Schritt umfasst ein zweigleisiges System aus „Einzellizenzen“ und „Institutionenlizenzen“. Selbst wenn das Unternehmen über eine Lizenz verfügt, kann die FINMA es als „nicht lizenzierte Einzelunternehmertätigkeit“ einstufen, wenn die Person, die die Anlageermächtigung, die Auftragserteilungsanweisungen oder das Zuteilungsschreiben unterzeichnet, nicht über den Status eines „registrierten Vermögensverwalters“ verfügt. Bewerber müssen die Schweizer Wertpapierprüfung bestehen. Institut (SBI) oder gleichwertige Prüfung, die Portfoliotheorie, Verhaltensfinanzierung, das Schweizer System zur Eignungsprüfung von Kunden und die Analyse von Geldwäschefällen umfasst. Nach bestandener Prüfung können sie die Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) beantragen. Derzeit sind von der FINMA ARIF, VQF und OARG anerkannte SROs, wobei ARIF für Manager aus französischsprachigen Regionen bevorzugt wird. Neben Ausbildung, Berufserfahrung und Empfehlungsschreiben müssen die Antragsunterlagen eine „Interessenkonfliktkarte“ enthalten, die alle potenziellen Interessenkonflikte wie Eigenhandel, externes Copy-Trading und Provisionsbeteiligung sowie entsprechende Schutzmaßnahmen kennzeichnet. Erst wenn die individuelle Mitgliedsnummer und die Firmenlizenznummer im Kundenvertrag nebeneinander aufgeführt sind, gilt die Dienstleistung als „vollständig konform“.
Der vierte Schritt besteht darin, die drei Säulen der Geldwäschebekämpfung, des Anlegerschutzes und des grenzüberschreitenden Datenschutzes in die operative Praxis zu integrieren. Die neueste Fassung der Schweizer Geldwäscheverordnung führt den Devisenhandel mit Hebelwirkung in der Liste der „Hochrisikoprodukte“ auf. Bevor Kunden Geld einzahlen, … Für die Auszahlung von Geldern müssen drei Prüfungen durchgeführt werden: Video-KYC, Identifizierung des Begünstigten und Due-Diligence-Prüfung der Vermögensherkunft. Fehlt eine dieser Prüfungen, gilt die nachfolgende Gewinnbeteiligung als verdächtige Transaktion, und die Bank ist berechtigt, die Gelder einzufrieren und dies dem MROS zu melden. Bei Verwendung des PAMM-Prozentallokationsmodells muss allen Anlegern am Zuteilungstag (in der Regel wöchentlich oder monatlich) ein prüfbarer Kontoauszug zugesandt werden. Das Format des Kontoauszugs muss Anhang 3 der „Richtlinien zur Offenlegung von kollektiven Anlageprogrammen“ entsprechen und Angaben zu Transaktionsnummer, Spread-Kosten, Übernachtzinsen, Slippage-Entschädigung und der Formel zur Berechnung des Performancebonus enthalten. Anleger haben das Recht, innerhalb von 24 Stunden eine Überprüfung zu beantragen, und der Manager muss die originalen MT4/MT5-Serverprotokolle oder FIX-Nachrichten innerhalb von 48 Stunden bereitstellen. Bei Verwendung des MAM-Unterkontomodells muss jedes Unterkonto unabhängig vom Hauptkonto auf einem Treuhandkonto geführt werden, und der Depotbank muss täglich eine vorläufige Risikowarnung übermittelt werden. Sobald die Margin-Quote einen bestimmten Wert überschreitet, … Bei einer Quote von 70 % kann die Bank die Liquidation erzwingen und die FINMA benachrichtigen.
Der fünfte Schritt ist die fortlaufende aufsichtsrechtliche Nachprüfung. Lizenzierte Institute müssen sich jährlich zwei Prüfungen unterziehen: zunächst einer routinemäßigen Finanzprüfung durch eine der „Big Four“-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder eine gleichwertige, von der FINMA benannte Gesellschaft; anschließend einer Sonderprüfung der Compliance, die sich darauf konzentriert, ob die Kundenklassifizierung angemessen ist, ob die Verschuldungsquoten die Grenzwerte überschreiten und ob die Marketingmaterialien übertrieben sind. Alle im Prüfbericht aufgeführten Abweichungen müssen innerhalb von 30 Tagen behoben und eine Stellungnahme eingereicht werden. Treten ähnliche Mängel zwei Jahre in Folge auf, kann die FINMA ein Verfahren zur Herabstufung der Lizenz einleiten und den grenzüberschreitenden Manager auf eine Liste mit verstärkter Aufsicht setzen. In diesem Fall sind vierteljährlich zusätzliche Berichte sowie ein aufsichtsrechtlicher Zuschlag von über 20 % erforderlich. Bei wiederholten Verstößen hat die FINMA das Recht, die Lizenz direkt zu entziehen und den Entzug drei Jahre lang auf ihrer Website zu veröffentlichen. Während dieser Zeit ist eine erneute Beantragung ausgeschlossen.
Daher gilt dies nicht für Nicht-Schweizer Staatsbürger. Sie können Schweizer Kunden Devisen-Vermögensverwaltungsdienstleistungen über MAM- oder PAMM-Vehikel anbieten, jedoch muss der gesamte Geschäftsprozess den Schweizer Vorschriften entsprechen: ein klarer Autorisierungsweg, eine konforme Unternehmensstruktur, vollständige persönliche Qualifikationen, nachvollziehbare Risikokontrolldetails und einwandfreie, kontinuierliche Audits. Jede Lücke in dieser Kette, unabhängig von Nationalität oder Anzahl ausländischer Regulierungslizenzen, gilt in der Schweiz als „unlizenzierte Geschäftstätigkeit“ und kann zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Aufschlüsselung der oben genannten Anforderungen in über 200 umsetzbare Prüfpunkte und deren schrittweise Umsetzung ist der einzige Weg zu einem legalen Geschäftsbetrieb.
Im Bereich des bidirektionalen Devisenhandels muss sich jeder Trader einer zentralen Frage stellen: Ist die anfängliche Motivation für die Teilnahme am Devisenhandel lediglich die Gewinnmaximierung oder wird er als lohnende Karriere und echte Berufung gesehen? Interesse?
Dieser Unterschied in der anfänglichen Motivation prägt nicht nur grundverschiedene Denkweisen im Trading, sondern beeinflusst auch grundlegend die Erfahrung und Wahrnehmung des Tradingprozesses und seiner Ergebnisse.
Wenn das einzige Ziel eines Traders der Gewinn ist, ist sein Trading-Prozess oft mit einer hohen psychischen Belastung verbunden, die wahrscheinlich zu Schwierigkeiten, Problemen und einem hohen Risiko des Leidens führt. Denn Gewinnziele verleiten Trader dazu, sich zu sehr auf kurzfristige Ergebnisse zu konzentrieren, und jede Schwankung kann dramatische emotionale Ausbrüche auslösen, wodurch das Trading selbst zu einer passiven, aufgabenähnlichen Tätigkeit wird. Betrachten Trader das Forex-Trading hingegen als eine Kombination aus Beruf und Hobby, nimmt der Trading-Prozess einen völlig anderen Charakter an. Trading ist nicht mehr nur die Jagd nach Gewinnen, sondern ein Prozess der Selbstverbesserung und Wertschöpfung. Die gesamte Erfahrung ist entspannter und gelassener, und Trader können sogar Freude und Zufriedenheit im vertieften Studium und der kontinuierlichen Weiterentwicklung finden.
Dieser Unterschied in der Denkweise wird noch deutlicher, wenn es um Trading-Risiken geht, insbesondere um erhebliche Verluste. Trader, die sich ausschließlich auf den Gewinn konzentrieren, definieren große Verluste oft als Ein verheerender Rückschlag kann zu negativen Emotionen wie Selbstvorwürfen und Angst führen. Betroffene haben Schwierigkeiten, die Gründe für ihre Verluste objektiv zu analysieren und treffen in ihrem Bestreben, sich zu erholen, womöglich sogar noch irrationalere Handelsentscheidungen. Trader hingegen, die Trading als Beruf und Hobby betreiben, betrachten dieselben hohen Verluste proaktiver und rationaler. Sie sehen Verluste als wertvolle Lektion im Finanzrisikomanagement und konzentrieren sich darauf, daraus wertvolle Handelserfahrung zu gewinnen, Schwächen in ihrem Handelssystem zu identifizieren und ihre Handelsfähigkeiten kontinuierlich zu verbessern.
Ob gewinn- oder zinsorientiert – Trader sehen sich im Grunde demselben Marktumfeld, denselben Handelsregeln und denselben Risiken gegenüber; der entscheidende Unterschied liegt lediglich in ihrer Perspektive. Der Unterschied liegt im Wesentlichen in der Denkweise: passive Reaktion versus proaktive Kontrolle. Dieser kognitive Unterschied ist nicht auf den Devisenhandel beschränkt, sondern findet sich auch im realen Leben und in anderen beruflichen Kontexten. Nehmen wir beispielsweise Programmierer. Stehen sie vor denselben Programmier- oder Lösungsentwicklungsaufgaben, reagieren sie oft mit passiver Akzeptanz: „Das ist eine Aufgabe vom Chef; ich nutze die Firmenressourcen, um sie zu erledigen und nebenbei meine Fähigkeiten zu verbessern.“ Mit dieser Einstellung ist Arbeit eher ein Mittel zum Zweck, wodurch ein tiefes Gefühl der Erfüllung schwerfällt. Erfahrene Experten hingegen betrachten Aufgaben proaktiv und explorativ. Sie denken: „Dieses Projekt ist sehr anspruchsvoll und eignet sich perfekt, um die Stabilität und Machbarkeit meiner neu erlernten Architektur zu überprüfen.“ So wird Arbeit für sie zu einem Instrument, um ihre Fähigkeiten proaktiv zu verbessern und ihr Selbstwertgefühl zu stärken, während sie gleichzeitig Schwierigkeiten überwinden.
Ein noch aufschlussreicherer Vergleich ließe sich vielleicht zwischen Gefangenen und asketischen Mönchen in Abgeschiedenheit ziehen. Betrachten wir sie im selben Kontext, entdecken wir ein scheinbar absurdes, aber tiefgründiges Phänomen: Beide ernähren sich von einfachster vegetarischer Kost und leben auf engstem Raum von nur wenigen Quadratmetern; aus verhaltenswissenschaftlicher Sicht befinden sich beide in einem Zustand der „Isolation“. Der Kernunterschied liegt in der Kontrolle über diesen Zustand: Die Gefangenschaft eines Gefangenen ist passiv, eine von äußeren Kräften auferlegte Einschränkung und Strafe; der Rückzug eines Asketen hingegen ist aktiv, eine selbstgewählte Methode spiritueller Praxis, die auf innere Klarheit und spirituelle Erhebung abzielt. Dieser Kontrast verdeutlicht präzise die entscheidende Rolle proaktiver Kognition für die Bedeutung und das Erleben von Verhalten.
Um zum Kern des Forex-Handels zurückzukehren: Wenn Händler ihre ursprüngliche Motivation für die Teilnahme am Handel klar definieren, feststellen, ob sie passiv Gewinne anstreben oder aktiv ihre Karriere und Interessen verfolgen, und den Kernunterschied zwischen proaktiver und passiver Kognition wirklich verstehen und verinnerlichen, haben sie im Wesentlichen den Schlüssel zu einem erfolgreichen Handel gefunden. Ein stabiler und nachhaltiger Handelserfolg rückt dann in greifbare Nähe.
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